Die Parolen im Überblick
Hornkuh-Initiative: JA
Selbstbestimmungsinitiative: NEIN
Überwachung von Versicherten: NEIN
Initiative „Ja zur Prämienverbilligung – Ja zur Entlastung“: JA
Änderung des Steuergesetzes: NEIN
Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte: JA
Die Parolen der SP Baselland wurden an den Delegiertenversammlungen vom 20. Juni 2018 in Liestal und vom 18. Oktober 2018 in Gelterkinden gefasst.
NATIONALE VORLAGEN
Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“: JA
Bäuerinnen und Bauern, die den Mehraufwand, den Kühe mit Hörner verursachen, auf sich nehmen, sollen dafür belohnt werden. Die SP Baselland befürwortet eine entsprechende Umverteilung eines kleinen Teils der Direktzahlungen.
Weitere Informationen unter: Hornkuh-Initiative
Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“: NEIN
Eine Initiative, die das Völkerrecht und die Achtung der Menschenrechte als zweitrangig deklariert, kann für die SP keine Option sein.
Weitere Informationen unter: SBI – NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten): NEIN
Es handelt sich um eine Änderung des Sozialversicherungsrechts, welche den Spionen von privaten Versicherungen Tür und Tor der Privatsphäre öffnen will.
Weitere Informationen unter: Versicherungsspione – NEIN
KANTONALE VORLAGEN
Initiative „Ja zur Prämienverbilligung – Ja zur Entlastung“: JA
In den letzten Jahren hat der Kanton die Lage vieler Familien bis in den Mittelstand hinein drastisch verschlechtert: Seit 2010 wurden die kantonalen Prämienverbilligungen halbiert. Gleichzeitig hat die Prämienlast um ein Drittel zugenommen. Die Initiative der SP verlangt, dass künftig 10 Prozent des Haushaltseinkommens zum Bezahlen der Krankenkassenprämien ausreichen soll.
Weitere Informationen unter: Prämien-Initiative
Änderung des Steuergesetzes (Gegenvorschlag Wohnkosten-Initiative): NEIN
Es handelt sich einmal mehr um eine Mogelpackung zugunsten der ohnehin privilegierten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer.
Weitere Informationen: Wohnkosteninitiative – NEIN
Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte: JA
Die Verfassungsänderung sieht vor, dass die Wahl der Zivilkreisgerichte analog zur Bestellung der anderen kantonalen Gerichte an den Landrat übertragen wird.