KANTONALE VOLKSINITIATIVE: ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN FÜR FAMILIEN MIT GERINGEN EINKOMMEN

Haushalte mit Kindern, insbesondere Einelternfamilien sowie Familien mit mehr als drei Kindern haben gemäss Bundesamt für Statistik ein besonders hohes Armutsrisiko. Auch gehören viele Familien zu den Working Poor. Das bedeutet, viele Familien leben trotz einer vollen Erwerbsarbeit mit einem Einkommen an der Armutsgrenze. Im Kanton Basel-Landschaft leben rund 17’000 Menschen unterhalb des sozialen Existenzminimums, darunter rund 6’000 Kinder bis 17 Jahre. Im Jahr 2010 lebten circa1’500 Haushalte mit Kindern von der Sozialhilfe. Im selben Jahr bildeten Kinder bis 17 Jahre im Kanton Basel-Landschaft die grösste Gruppe der Sozialhilfebeziehenden.
Familienergänzungsleistungen leisten einen wesentlichen Beitrag, Familienarmut beträchtlich zu reduzieren. Der Effekt ist vergleichbar mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, welche dies für die Altersarmut, respektive für körperlich oder geistig Beeinträchtigte erreicht haben. Ein wesentlicher Vorteil von Familienergänzungsleistungen gegenüber der Sozialhilfe ist der Wegfall der Rückzahlungspflicht; auch ist der Bezug nicht negativ behaftet.
Die Initiative ist bewusst nicht formuliert, damit die ideale Lösung für die Betroffenen sowie für Kanton und Gemeinden gefunden werden kann. Deren Ausarbeitung ist Aufgabe der Behörden.

Die SP Gelterkinden und Umgebung unterstützt die kantonale Volksinitiative „Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen“ von Caritas beider Basel und ATD Vierte Welt, Region Basel.

Argumentarium

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